Fragen & Antworten
1. Was ist der Winzig$® ? Der Winzig$® ist ein Geschenk der Wuppertaler Winzig Stiftung an Eltern aus Wichlinghausen, welche -einkommensunabhängig- bei vielen Angeboten rund um Schwangerschaft, Baby und Kleinkind unterstützt werden.
Der Zuschuss zu den Angebotsgebühren kann bis zu 600 Euro betragen.
2. Wer bekommt den Winzig$® ? Zur Zeit sind alle Eltern teilnahmeberechtigt, die im aktuellen Jahr ihr Kind bekommen und in Wichlinghausen (Quartier 61+62) (Karte) wohnhaft sind.
2.1. Ich wohne nicht in Wichlinghausen... Soweit die Eltern aus Wichlinghausen den Winzig$® nicht in Anspruch nehmen, verbleiben "Restplätze", die auch in der unmittelbaren Nachbarschaft von Wichlinghausen zur Verfügung gestellt werden können. Interessierte Eltern können mit dem (voraussichtlichen) Geburtsdatum und der Wohnadresse nachfragen, ob noch ein Restplatz für den jeweiligen Geburtsmonat vorhanden ist.
3. Der Ablauf Jeder Winzig$® hat einen Gegenwert von 10,- €. Winzig$®-Eltern erhalten pro „Phase“ aktuell 20 Winzig$®, mit denen die unter der Kategorie Kursübersicht veröffentlichten Angebote zu mind. 50% bezahlt werden können.
Der Preis eines Angebotes wird in Winzig$® zzgl. des verbleibenden Eigenbeitrags ausgewiesen.
Die Winzig$®-Phasen gliedern sich wie folgt: • Phase 1 - „Schwangerschaft“ • Phase 2 - „Unser Baby ist da“ (0-12 Monate) • Phase 3 - „Vom Baby zum Kleinkind“ (12-24 Monate)
4. Gehe ich eine Verpflichtung ein? Nein. Der Empfang der Winzig$® ist mit keiner Verpflichtung verbunden. Ob und wofür Sie die Winzig$® einsetzen entscheiden Sie allein. Erst mit der Buchung eines Angebotes gehen Sie ggf. eine Verpflichtung ein (abhängig vom Angebot).
5. Wie buche ich ein Angebot? Die Buchung des gewünschten Angebots erfolgt direkt beim Anbieter. In unserer Kursübersicht finden Sie die Angebote, welche den Winzig$® als Zahlungsmittel akzeptieren. Bei jedem Angebot steht dabei, wie viele Winzig$® und wie viele eigene Euro das jeweilige Angebot kostet.Buchen können Sie das gewünschte Angebot beim jeweiligen Anbieter.
Weitere Informationen und Zahlungseinzelheiten (wann und wie die Winzig$® abgegeben und der Eigenbetrag bezahlt werden kann) erhalten Sie beim jeweiligen Ansprechpartner. Die Angebote auf der Homepage gehören zum normalen Kursangebot der jeweiligen Anbieter und sind daher auch ohne Winzig$® buchbar.6. Was passiert, wenn ich am gebuchten Angebot nicht teilnehmen kann?An gebuchten Angeboten sollten Sie regelmäßig teilnehmen. Wenn Sie einmal z.B. wegen Krankheit zwingend verhindert sind, sagen Sie bitte so früh wie möglich ab. Können Sie den Kurs gar nicht wahrnehmen, so setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner des Angebotes oder mit dem Projektbüro in Verbindung.
7. Wie lange ist der Winzig$® gültig? Nicht eingelöste Winzig$® verfallen 18 Monate nach - Antragstellung (Phase 1) - Geburt (Phase 2) - 1. Geburtstag (Phase 3) Nutzen Sie daher die Winzig$® bitte zeitig. Das genaue Verfallsdatum befindet sich auf der Rückseite des Winzig$®.
8. Ist der Winzig$® übertragbar? Nein, der Winzig$® ist nicht übertragbar, da er bei der Ausgabe mit Ihrem Namen versehen wird. Die Winzig$ werden auf den Namen der Mutter / Eltern und das jeweilige Kind ausgestellt und sind nicht übertragbar. (auch nicht auf Geschwisterkinder). Um Missbrauch auszuschließen, werden die Winzig$® Berechtigungen unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen als Konten bei der Stiftung geführt.Nicht genutzte Winzig$® können Sie gerne für andere Familien in den Winzig$®-Nottopf spenden.
9. Was ist der Winzig$®-Nottopf? Falls Sie nicht alle Winzig$® benötigen - sei es, weil Sie nur wenige Angebote in Anspruch nehmen oder alles vollständig selbst bezahlen möchten - können die ungenutzten Winzig$® für den Winzig$®-Nottopf der Stiftung zurückgegeben werden. Damit können finanziell schwächere Eltern des Stadtbezirks bei den Zuzahlungen noch weiter entlastet werden.
In der Regel sollen Eltern einen Eigenanteil zu den Kosten der in Anspruch genommenen Angebote beitragen. Der Eigenanteil kann bei Bedürftigkeit ausnahmsweise aus dem Winzig$®-Nottopf, in den andere teilnehmende Eltern nicht benötigte Winzig$® spenden können, gemindert oder ersetzt werden. Anträge auf Leistungen aus dem Winzig$®-Nottopf sind mit einem Formular (erhältlich im Projektbüro) bei der Winzig Stiftung zu stellen.10. Kann man sich den Gegenwert auszahlen lassen? Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Winzig$® an die Eltern ist ausgeschlossen. Sollten Sie Winzig$® übrig behalten, so können Sie diese gerne für den Nottopf spenden.
11. An wen kann ich mich bei Problemen wenden?Das Projektbüro fungiert gleichzeitig als Beschwerdestelle, um Einzelfälle kulant und sachgerecht behandeln zu können.
12. Allgemeines Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Ausgabe noch auf Einlösung der Winzig$®. Die Stiftung kann die Ausgabe und schlimmstenfalls auch die Einlösung der Winzig$® jederzeit beenden, sofern sie selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
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