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1. Was ist der Winzig$® ?
Der Winzig$® ist ein Geschenk der Wuppertaler Winzig Stiftung an junge Eltern, mit dem viele Angebote rund um Schwangerschaft, Baby und Kleinkind (teilweise) bezahlt werden können.
Ob Wickelkurs oder Babyschwimmen - mit dem Winzig$® werden Eltern einkommensunabhängig bei den Kursgebühren bis zu einem Betrag von 1.200 Euro entlastet
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2. Wer ist berechtigt?
In der Pilotphase wird der Winzig$® ausschließlich an Eltern ausgegeben, die in Wichlinghausen wohnen und in 2010/2011/2012 ihr Kind bekommen.
Wenn Sie also in Wichlinghausen wohnen und Ihr Baby in den Jahren 2010, 2011 oder 2012 geboren wird, erhalten Sie pro Winzig$®-Heft 40 Winzig$® (ab 2012: 30 Winzig$® ), mit denen die Angebote zum größten Teil bezahlt werden können.
Soweit die Wichlinghauser Eltern den Winzig$ nicht in Anspruch nehmen, verbleiben "Restplätze" für den jeweiligen Geburtsmonat, die auch in der Nachbarschaft von Wichlinghausen zur Verfügung gestellt werden.
Falls Sie also in der nahen Umgebung von Wichlinghausen wohnen, können Sie gerne einen Antrag auf einen Restplatz mit der Bitte um Bewilligung in unserem Winzig$®-Projektbüro stellen.
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3. Gehe ich eine Verpflichtung ein? Nein. Der Empfang der Winzig$® ist mit keiner Verpflichtung verbunden. Ob und wofür Sie die Winzig$® einsetzen entscheiden Sie allein. Erst mit der Buchung eines Angebotes gehen Sie ggf. eine Verpflichtung ein (abhängig vom Angebot).
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4. Wie buche ich ein Angebot? In den Broschüren stehen einige Angebote für den Stadtbezirk. Bei jedem Angebot steht dabei, wie viele Winzig$® und wie viele eigene Euro das jeweilige Angebot kostet. Buchen können Sie das gewünschte Angebot beim jeweiligen Anbieter. Schauen Sie doch einfach vorbei, rufen Sie an oder senden Sie eine Email.
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5. Ich habe keine Winzig$. Kann ich das Angebot trotzdem buchen? Sämtliche Angebote aus den Winzig$-Broschüren gehören zum normalen Kursangebot der jeweiligen Anbieter und sind daher auch ohne Winzig$ buchbar. Die Angebote müssen dann vollständig in Euro bezahlt werden. Jeweils 10 Euro ersetzen dabei einen Winzig$.
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6. Wie funktioniert die Einlösung? Wann und wie Sie die Winzig$® abgeben und den Eigenbetrag bezahlen können, erfahren Sie beim jeweiligen Ansprechpartner des Angebots. Bitte bringen Sie Ihren Mutterpass oder Personalausweis mit, wenn Sie Ihre Winzig$® beim Anbieter einlösen.
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7. Ich kann mir den Eigenbeitrag nicht leisten, was kann ich tun? Bitte legen sie uns Ihre finanzielle Notlage dar; in unserem Projektbüro erhalten Sie ein entsprechendes Antragsformular für die Förderung aus dem Winzig$®-Nottopf. Nach Prüfung besteht sodann z.B. die Möglichkeit der Umstellung auf Winzig$-Vollzahlung.
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8. Kann man sich den Gegenwert auszahlen lassen? Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Winzig$® an die Eltern ist ausgeschlossen. Sollten Sie Winzig$® übrig behalten, so können Sie diese gerne für den Nottopf spenden.
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9. Ist der Winzig$® übertragbar? Nein, der Winzig$® ist nicht übertragbar, da er bei der Ausgabe mit Ihrem Namen versehen wird. Um Missbrauch auszuschliessen, werden die Winzig$® Berechtigungen als Konten bei der Stiftung geführt. Allerdings können Sie den Winzig$® gerne für den "Nottopf" spenden
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10. Was ist der Winzig$®-Nottopf? Falls nicht alle Winzig$® benötigt werden, sei es, weil Sie nur wenige Angebote in Anspruch nehmen oder alles vollständig selbst bezahlen möchten, können die ungenutzten Winzig$® für den Winzig$®-Nottopf der Stiftung zurückgegeben werden. Damit können finanziell schwächere Eltern des Stadtbezirks bei den Zuzahlungen noch weiter entlastet werden.
Um die Zuzahlung aus dem Nottopf zu erhalten, benötigt die Stiftung ein ausgefülltes Formular, welches im Projektbüro erhältlich ist. Dort suchen Sie aus der Broschüre die für Sie interessanten Angebote heraus. Danach wird entschieden, ob der die Zuzahlung bewilligt wird.
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11. Wie lange ist der Winzig$® gültig? Nicht eingelöste Winzig$® verfallen 18 Monate nach der jeweiligen Ausgabe. Nutzen Sie daher die Winzig$® bitte zeitig.
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12. Was passiert, wenn ich am gebuchten Angebot nicht teilnehmen kann? An gebuchten Angeboten sollten Sie regelmäßig teilnehmen. Wenn Sie einmal z.B. wegen Krankheit zwingend verhindert sind, sagen Sie bitte so früh wie möglich ab. Können Sie den Kurs gar nicht wahrnehmen, so setzen Sie sich bitte mit dem Ansprechpartner des Angebotes oder mit dem Projektbüro in Verbindung.
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13. An wen kann ich mich bei Problemen wenden? Das Projektbüro fungiert gleichzeitig als Beschwerdestelle, um Einzelfälle kulant und sachgerecht behandeln zu können.
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14. Allgemeines Es besteht weder ein Rechtsanspruch auf Ausgabe noch auf Einlösung der Winzig$®. Die Stiftung kann die Ausgabe und schlimmstenfalls auch die Einlösung der Winzig$® jederzeit beenden, sofern sie selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät.
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